Hausordnung

Stand: 27. Februar 2022

Grundsätzliches 

  • In der Schule gehen alle Beteiligten respektvoll und freundlich miteinander um. 
  • Bei Konflikten und/oder Regelverstößen werden gemäß unserer schulinternen Regelung folgende Maßnahmen, abgestuft, ergriffen:
  1. Mündliche Verwarnung durch Mitarbeiter/innen
  2. Auszeit (ca. 5 Minuten)
  3. Reflexionsbogen in der Pause oder zu Hause bearbeiten und Information via Lerntagebuch durch Mitarbeiter/innen an die Eltern
  4. Elterngespräch
  • Die Teilnahme an Aufgabenzeiten sowie Schulgottesdiensten und den wöchentlichen Schulandachten ist für alle Schüler/innen verpflichtend.

Regelungen zur Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulhaus und in den Horträumen

  • Jeder achtet auf Ordnung im Schulhaus und beachtet die entsprechende Mülltrennung. 
  • Die Toiletten werden ordnungsgemäß benutzt und hinterlassen. 
  • Mit Gegenständen und Materialien der Schule und des Hortes gehen alle sorgfältig um. Mutwillige Beschädigungen müssen entsprechend ersetzt werden.
  • In den Lern- und Horträumen tragen alle Schüler/innen Hausschuhe. 
  • In der Garderobe sorgen die Schüler/innen selbständig für Ordnung. Die Kleidungsstücke, Schuhe und Sportbeutel werden in die dafür vorgesehenen Spinte geräumt. 
  • Schulranzen müssen so abgelegt werden, dass die Fluchtwege frei bleiben.

Regelungen zum Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände

  • Schüler/innen, Eltern und Gäste betreten und verlassen das Schulgelände ausschließlich über den Haupteingang in der Schartauer Straße. 
  • Ab 7:45 Uhr gehen die Schüler/innen in die jeweiligen Klassenräume.
  • Beim Benutzen der Treppen nehmen alle stets Rücksicht und laufen rechtsseitig.
  • Die Brandschutztreppen dürfen nur im Notfall zum Verlassen des Hauses benutzt werden.
  • Der Fahrstuhl darf nur nach Genehmigung genutzt werden.
  • Die Fenster werden ausschließlich von den Mitarbeiter/innen des Hauses geöffnet sowie geschlossen. 
  • Während der Schulzeit dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen erfolgen nur in Absprache mit den jeweiligen Mitarbeiter/innen. 
  • Nach der regulären Schulzeit/Betreuungszeit müssen sich die Schüler/innen bei den jeweiligen Mitarbeiter/innen mit entsprechender, schriftlicher Erlaubnis/Vollmacht abmelden. Dabei sind die Abholzeiten zu berücksichtigen (nach dem Unterricht, nach der AG oder nach der Aufgabenzeit.)
  • Vor und nach der Schule bzw. der Betreuungszeit warten die Schüler/innen und Eltern/berechtigte Personen ausschließlich vor dem Gebäudeeingang auf dem Schulhof.
  • Im gesamten Schulgebäude wird nicht getobt, gerannt oder geklettert. 
  • Im gesamten Schulgebäude wird auf eine angemessene Lautstärke geachtet.
  • Die Schüler/innen melden sich bei Toilettengängen etc. immer bei den Mitarbeiter/innen ab bzw. wieder an.
  • Auf dem Schulhof wird nicht mit Sand, Steinen, Stöcken, Schneebällen oder Sonstigem geworfen. Die befestigten Rankhilfen (Pfähle) an den Heckenpflanzen werden nicht herausgezogen.
  • Kampfspiele jeglicher Art sind untersagt.
  • Aus Bau-und Konstruktivspielzeugen werden keine Waffen gebaut.
  • Spielgeräte werden stets ordentlich benutzt und anschließend wieder aufgeräumt. Absichtlich beschädigte Spielzeuge müssen entsprechend ersetzt werden.
  • Das Fußballspielen ist unter Berücksichtigung anderer Schüler/innen erlaubt und auf die dafür vorgesehene Fläche auf dem Schulhof begrenzt.
  • Am Freitag dürfen die Schüler/innen sowohl in der Schulzeit als auch im Hort ihr eigenes Spielzeug mitbringen. Die Spielzeuge müssen dem jeweiligen Alter des Kindes entsprechen. Digitale Spielgeräte sind nicht erwünscht. Die Schüler/innen sind für ihre mitgebrachten Spielgeräte selbst verantwortlich.
  • Die ausgehändigten iPads sind nur nach Ansage zu benutzen. Es muss mit ihnen pfleglich umgegangen werden.

Regelungen zum Einnehmen der Mahlzeiten

  • Während der Mahlzeiten halten alle die Tischsitten ein. 
  • Beim Frühstück sowie beim Vespern im Klassenraum nutzen alle ein Platzdeckchen.
  • Vor dem Mittagessen sprechen die Schüler/innen ein gemeinsames Tischgebet, erst danach beginnen sie mit dem Essen. 
  • Beim Essen bleiben die Schüler/innen am Tisch so lange sitzen, bis alle an diesem Tisch fertig sind. Der Tischdienst säubert die Tische der Aula und stellt die Stühle hoch.
  • Die Schüler/innen halten beim Mittagessen den vorgegebenen Sitzplan ein.
  • In den Hofpausen halten sich die Schüler/innen auf dem Schulhof auf. Bei Regen verbleiben die Schüler/innen in den Klassenräumen und nehmen dabei gegenseitig Rücksicht. 


Regelungen zum Fahren mit dem Bus

  • Die Buskinder werden mit entsprechend schriftlicher Erlaubnis zu den bekannten Zeiten (nach dem Unterricht, nach der AG oder nach der Aufgabenzeit) von den jeweiligen Mitarbeiter/innen zur Bushaltestelle geschickt.  
  • An der Bushaltestelle verhalten sich die Schüler/innen entsprechend ordnungsgemäß.

Gesonderte Regelungen für Eltern 

  • Eltern, bzw. Abholberechtigte, welche die Kinder bringen oder abholen, warten auf dem Schulhof.
  • Bei Schulveranstaltungen, an denen die Eltern teilnehmen, obliegt die Aufsichtspflicht über das eigene Kind automatisch den Eltern.
  • Damit Elterngespräche in Ruhe geführt werden können, erfolgen diese in der Regel nur nach entsprechender, terminlicher Absprache. 
  • Kurze, wichtige Informationen und Anfragen können per eMail oder Zettel an die entsprechenden Mitarbeiter/innen gerichtet werden oder an info@evangelische-grundschule-burg.de. Fragen und/oder Informationen, die den Hort betreffen, können an hort@cornelius-werk.de (Teamleitung Ev. Hort) oder hort-ma@cornelius-werk.de (pädagogische Mitarbeiterinnen Ev. Hort) gerichtet werden. 

Regelungen zur Handynutzung

  • Handys oder Smartwatches dürfen nur von Bus- und Schickkindern mitgeführt werden und müssen während der Schul- und Hortzeit ausgeschaltet im Ranzen verbleiben. Bei Nichtbeachtung wird das Handy oder die Smartwatch von den Mitarbeiter/innen eingesammelt und nur den jeweiligen Eltern wieder ausgehändigt.
  • Eltern, die ihr Handy in der Schule mitführen, müssen dieses im Schulgebäude stumm stellen. Eine Benutzung bei Schulveranstaltungen ist untersagt. Das Fotografieren in der Schule ist untersagt.